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Dorferneuerung - Förderung privater Vorhaben für Bollberg, Quirla, Dorna und Ruttersdorf-Lotschen

Stadtroda, den 03.08.2023
Vorschaubild zur Meldung: Dorferneuerung - Förderung privater Vorhaben für Bollberg, Quirla, Dorna und Ruttersdorf-Lotschen

GEK - Zeitzgrund   2022 - 2026

Dorferneuerung - Förderung privater Vorhaben

 

die Gemeinde Ruttersdorf-Lotschen sowie die Dörfer Bollberg, Quirla und Dorna der Stadt Stadtroda sind mit dem GEK "Zeitzgrund" anerkannter Förderschwerpunkt der Dorferneuerung.

Neben kommunalen Vorhaben, die bereits abgeschlossen wurden bzw. sich in Vorbereitung der Umsetzung befinden, können auch Bürger der Ortsteile Anträge auf Förderung privater Vorhaben stellen.

 

Förderfähig sind Maßnahmen an der baulichen Hülle aller Gebäude, die bis 1989 errichtet wurden. Hier kann die Erneuerung von Dach, Fenster, Fassade und Eingangstüren bezuschusst werden. Ferner sind auch Anträge für Hofbefestigungen, Einfriedungen, Stützmauern und Toranlagen möglich.

Der Umfang der Förderung beträgt 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 15.000 € Zuschuss. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 7500 € werden nicht gefördert.

 

Der Termin der Antragsstellung für das laufende Jahr ist jeweils der 15. Januar, letztmalig 2026.

Eine wesentliche Voraussetzung ist die Beratung der Antragssteller vor Ort durch den von der Gemeinde beauftragten Planer.

 

Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Bedarf in der Gemeinde an oder wenden Sie sich direkt an unseren Planer Herrn Jörg Keller vom Projektbüro mip  aus Gera.

Dieser ist telefonisch erreichbar unter 0365 8   76 84 oder per Mail und wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

 

Bild zur Meldung: Dorferneuerung - Förderung privater Vorhaben für Bollberg, Quirla, Dorna und Ruttersdorf-Lotschen