Wichtige Meldung aus dem Einwohnermeldeamt- Abschaffung von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
Abschaffung von Kinderreisepässen zum 01.01.2024
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Für anstehende Auslandsreisen können seit dem 01.01.2024 nur noch folgende Dokumente für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgestellt werden:
Reisepass: Der Reisepass ist uneingeschränkt weltweit nutzbar. In der Regel dauert die Herstellung 4 – 6 Wochen. Alternativ kann der Reisepass (gegen Aufpreis) im Expressverfahren innerhalb von 5 Werktagen hergestellt werden. In begründeten Einzelfällen kommt auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses – bei entsprechender Anerkennung im Reisezielland – in Betracht, der in der Regel sofort vor Ort ausgestellt werden kann.
Personalausweis: Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis, dessen Herstellung ca. 3 – 4 Wochen dauert.
Achtung! In Großbritannien ist ein Reisepass für einreisende Deutsche erforderlich. Vorläufige Personalausweise, die nur 3 Monate gültig sind, kommen ggf. – bei Anerkennung im Reisezielland – ebenfalls in Betracht und können sofort ausgestellt werden.
Über aktuelle Einreisebestimmungen für das jeweilige Reiseland können Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schubert
-Einwohnermeldeamt -
Telefon: 036428/44125
Telefax: 036428/61192
E-Mail:
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