Stadtverwaltung Stadtroda
07646 Stadtroda
(036428) 441-0 Zentrale -Frau Zipfel
(036428) 44112 Sekretariat Bürgermeister, Frau Menzel
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Homepage: www.stadtroda.de
Öffnungszeiten:
Das Einwohnermeldeamt sowie das Standesamt sind nur über Terminvergabe für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.
Alle anderen Sachbereiche stehen für die Bearbeitung von Bürgeranliegen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit dem zuständigen Fachamt telefonisch, per E-Mail Ihren Vorsprachetermin. Die Kontaktdaten finden Sie unten aufgeführt.
Zentrale 036428 4410 oder 44112
Standesamt 036428 44127 (nur nach vorheriger Terminvergabe) Dienstag: 9.00 - 11.30 und 13.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 9.00 - 11.30 und 13.00 - 17.30 Uhr Beurkundung Sterbefälle/Standesamt Mo-Fr 9.00 - 11.30 Uhr
Einwohnermeldeamt 036428 44125 (nur nach vorheriger Terminvergabe)
Montag: 7.00 - 11.30 Uhr Dienstag: 9.00 - 11.30 und 13.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 9.00 - 11.30 und 13.00 - 17.30 Uhr Freitag: 9.00 - 11.30 Uhr
Tourist-Information 036428 343994
Montag: 9.00 - 11.30 Dienstag: 9.00 - 11.30 und 13.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 - 11.30 und 13.00 - 17.30 Uhr Freitag: 9.00 - 11.30 Uhr
Kultur/Amtsblatt/Lokales 036428 44151
Dienstag: 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Stadtbibliothek/ Sonnenscheinweg 11 036428 61685
Öffnungszeiten: Montag von 12.00 - 16.00 Uhr, Dienstag: 9.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 16.00 Uhr sowie jeden ersten Samstag im Monat von 9.00 - 13.00 Uhr
Stadtmuseum "Alte Suptur"
Donnerstag 10 - 13 Uhr
Samstag 14 - 17 Uhr
Stadtarchiv der Stadt Stadtroda 036428 61370
Mittwoch 9 - 11 Uhr
Aktuelle Meldungen
Quirla Pressemitteilung des ZWA Thüringer Holzland
(24.06.2023)Quirla Pressemitteilung des ZWA Thüringer Holzland
Info ZWA Holzland zum 1. Bauabschnitt Gemeinschaftsbaumaßnahme zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Quirla 2023-2024
(01.06.2023)Im Zuge der Gemeinschaftsbaumaßnahme zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt in Quirla werden neben der Straße, den Nebenanlagen und Energieversorgungsleitungen auch die Kanäle und Trinkwasserleitungen des ZWA „Thüringer Holzland“ gebaut.
Der 1. Teilabschnitt der Maßnahme erstreckt sich vom Wohngebiet „Im Lohmholz“ in Stadtroda bis zum Ortseingang Quirla. Hier werden zwischen dem Baubeginn am 12.06.2023 und dem Zwischentermin für die Fertigstellung des Teilabschnitts am 16.12.2023 die Überleitungen für das Schmutzwasser aus Quirla zur Kläranlage Stadtroda sowie für das Trinkwasser hergestellt.
Im 2. Teilabschnitt werden die Straße, deren Nebenanlagen und die Versorgungsleitungen in der Ortslage Quirla bis zum Abzweig Dorna erneuert. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für Ende 2024 geplant.
Die Maßnahme findet unter Vollsperrung statt. Die Umleitung und der Schulbusverkehr wurden mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt und bekannt gemacht bzw. ausgeschildert.
Mayors for Peace Gemeinsamer Appell
(21.02.2023)
Mayors for Peace Gemeinsamer Appell
über die Invasion der Ukraine, die sich der Ein-Jahres-Marke nähert:
Was getan werden muss, um einen dritten Atomangriff zu verhindern
14. Februar 2023
Seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine ist fast ein Jahr vergangen. Als Vertreter von Mayors for Peace drücken wir unsere tiefe Besorgnis über das unermessliche Leid aus, das dieser langwierige Krieg unschuldigen Bürgern weiterhin bringt, und sprechen allen Opfern dieses Krieges unser aufrichtiges Beileid aus.
Russlands wiederholte Drohungen mit dem Einsatz von Atomwaffen, die unmittelbar nach der Invasion begannen, lösten auf der ganzen Welt Schauer aus, und die Menschen mussten sich einer harten Wahrheit stellen: der unmittelbar bevorstehenden Wahrscheinlichkeit eines Atomkriegs. Doch als Reaktion darauf hat die gefährliche Theorie der nuklearen Abschreckung, die versucht, die Existenz solcher Waffen zu rechtfertigen, nur noch mehr Fahrt aufgenommen. In diesem Jahr wurde die Weltuntergangsuhr auf 90 Sekunden vor Mitternacht zurückgesetzt. So nah ist die Uhr einer möglichen menschlichen Vernichtung noch nie gekommen, was die beispiellose globale Gefahr unterstreicht, der wir jetzt ausgesetzt sind.
Vor 78 Jahren wurden Atomwaffen eingesetzt, um Hiroshima und Nagasaki im Krieg anzugreifen, und nahmen bis Ende dieses Jahres rücksichtslos mehr als 210.000 kostbare Leben. Diejenigen, die nur knapp überleben konnten, wurden mit tiefen seelischen und körperlichen Wunden zurückgelassen, die noch heilen müssen. Bis heute leiden die Hibakusha vor allem unter den schädlichen Auswirkungen der Strahlung. Sollte auch nur einmal eine andere Atomwaffe eingesetzt werden, werden Städte und ihre Bewohner wahllos zerstört, und alle Lebewesen auf der Erde werden unter den katastrophalen Folgen leiden.
Diese absolut böse und inakzeptable Verletzung der Menschenwürde darf sich niemals wiederholen. Das Risiko, ein weiteres Hiroshima und Nagasaki zu schaffen, droht jetzt. Wir, die Vertreter von Mayors for Peace, einem Netzwerk, das sich aus Bürgermeistern lokaler Regierungen, der unmittelbarsten Präsenz für die Bürger, und der atombombenbefallenen Städte zusammensetzt, erheben unsere Stimme aus Protest und erklären:
Atomwaffen dürfen niemals eingesetzt werden.
Die einzige Garantie, die Menschheit und den Planeten vor der Bedrohung durch Atomwaffen zu schützen, ist ihre vollständige Beseitigung.
Wir sind solidarisch, um zu verhindern, dass die aktuelle Situation zu einem Atomkrieg eskaliert, und fordern ein schnelles Ende dieses qualvollen Krieges, indem wir durch Dialog gegenseitiges Vertrauen aufbauen. Mayors for Peace wird keine Mühen scheuen, um mit unseren über 8.200 Mitgliedsstädten und ihren Bürgern in 166 Ländern und Regionen auf der ganzen Welt zusammenzuarbeiten, um die mutigen Maßnahmen der politischen Entscheidungsträger überall auf dem Weg zur Verwirklichung einer friedlichen, atomwaffenfreien Welt zu unterstützen.
MATSUI Kazumi TAUE Tomihisa
Präsident von Mayors for Peace Vizepräsident von Mayors for Peace
Bürgermeister von Hiroshima Bürgermeister von Nagasaki
Foto: Mayors for Peace Gemeinsamer Appell
Afrikanische Schweinepest
(09.06.2022)Informationen für Jägerinnen und Jäger zur
Afrikanischen Schweinepest
Jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes
krank erlegte Wildschwein ist unverzüglich unter konkreter Angabe des Fundbzw.
Erlegungsortes (sofern möglich mit GPS-Daten) dem ZVL J-SH über die
nachstehenden unter 2. genannten Kontaktdaten anzuzeigen.
2. Kontakt ZVL J-SH: Referat Tiergesundheit
Telefon: 036428 5409-840
Fax: 036428 13391
E-Mail: info@zvl.thueringen.de
Internet: zvl.jena.de oder
außerhalb der Geschäftszeiten des ZVL J-SH:
Meldung über die Zentrale Leitstelle der Feuerwehr (ZLJ)
Telefon: 03641 4040
Diese gibt die Meldung an den ZVL J-SH weiter.
3. Nach Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem ZVL J-SH sollte die
Bergung des Wildkörpers im Rahmen eigener Möglichkeiten als ortskundige
Jagdausübungsberechtigte ggf. auch mit weiteren Helfern und geeigneten
Fahrzeugen/Anhängern unterstützt werden. Hierbei ist auf die allgemeine
Hygiene zu achten.
auslaufsicheres Verpacken
Reinigung und Desinfektion von Händen und Schuhen nach Verpacken
Reinigung der Jagdkleidung (60° C Wäsche)
4. Das Aneignungsrecht der Jagdausübungsberechtigen bleibt von den oben
stehenden Regelungen ausdrücklich unberührt. Mit Schweiß- bzw. Blutproben
von erlegten, gesunden Wildschweinen kann in Abstimmung mit dem ZVL JSH
das Schweinepest-Monitoring unterstützt werden. Jegliche Teile vom
Schwarzwild, die nicht für den Verzehr bestimmt sind, können bei den ASPSammelstellen
für tierische Nebenprodukte des ZVL J-SH (vier Standorte)
kostenlos abgegeben werden.
5. Für die Tätigkeiten nach Punkt 1 wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Diese richtet sich nach den Festlegungen des Thüringer Landesamtes für
Verbraucherschutz (TLV), Auskünfte zur Höhe erhalten Sie beim ZVL J-SH.
Ergänzend wird auf die Allgemeinverfügung des ZVL J-SH vom 29.10.2021 für ein
verstärktes Monitoring bei Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen
Schweinepest (einsehbar unter zvl.jena.de), das Schreiben des ZVL J-SH zu den ASP
Sammelstellen für tierische Nebenprodukte vom 16.02.2022 und das ASP-Merkblatt desTMASGFF vom 16.02.2022 verwiesen.
Stromspar-Check Kommunal
(29.03.2022) Wir helfen bei hohen Energiekosten Strom- und Heizkosten werden immer teurer. Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Caritas, um Energie und Geld einzusparen. kostenlose Beratung im eigenen Wohnraum / per Telefon / Online Bestandsaufnahme und Messung aller elektrischen Geräte Gespräch über Verbrauchsverhalten Erläuterung von Strom- und Nebenkostenabrechnungen Erhalt von Soforthilfen bis zu 70 Euro pro Haushalt (LED‘s, Steckerleisten, Funksteckdosen, Wassersparduschköpfe, Hygrometer etc.) Individuelle Einspartipps Evtl. Kühlgerätegutschein im Wert von 100 Euro, wenn ein altes Kühlgerät vorhanden ist Die Beratung richtet sich an Menschen mit wenig Einkommen* und wird vom Bundesumweltministerium finanziert. *Bezieher von ALG II (Hartz 4), Grundsicherung, Wohngeld, geringer Rente, Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze Kontakt Stromspar-Check Jena Salvador-Allende-Platz 15 07747 Jena Telefon: 03641 – 348 22 45 Email: ssc-j@caritas-bistum-erfurt.deDer Dienstleistungsbetrieb - Bereich Abfallwirtschaft des Saale-Holzland-Kreises informiert
(09.04.2020)Antragsformulare für Zusendung der im SHK zugelassenen Restmüllsäcke (70l)
Auf Grund der aktuellen Lage ist es ab sofort möglich, die im Saale-Holzland-Kreis zugelassenen 70l- Restmüllsäcke direkt beim Dienstleistungsbetrieb zu bestellen. Sie laden sich das Bestellformular von der Homepage des Landreises www.saaleholzlandkreis.de /Abfallwirtschaft / Dokumente herunter oder fordern es per Mail über mail@awb-shk.de an.
Füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und senden Sie es entsprechend der Angaben darauf wieder zurück an den Dienstleistungsbetrieb. Dann tätigen Sie die Überweisung – die Höhe des Betrages können Sie dem Bestellformular entnehmen: wenn Sie z.B. einen Restmüllsack kaufen, dann zahlen Sie 4,35 € (2,80 € für einen Sack zuzüglich 1,55 € Portoauslagen); wenn Sie z.B. 4 Restmüllsäcke bestellen möchten, zahlen Sie 12,75 € (2,80 € pro Sack X 4 = 11,20 € zuzüglich 1,55 € Portoauslagen) ein. Wenn die Zahlung auf dem Konto des Dienstleistungsbetriebes eingegangen ist, wird sie Ihrem Bestellformular zugeordnet und die Restmüllsäcke werden Ihnen per Post zugeschickt.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallberatung unter Tel. 036691-4800, Fax 036691-48010 oder per Mail mail@awb-shk.de gern zur Verfügung.
Kunze
Werkleiter
Presseinfo Landrat Saale-Holzland-Kreis vom 27.03.2020
(27.03.2020)Landrat ruft in der Corona-Pandemie zu Besonnenheit und strikter Einhaltung der Schutzmaßnahmen auf
[Download]
Kartenvorverkauf der Tourist-Information über den Service der "Reservix Holding AG" und des Ticket-Shop-Thüringen
(20.03.2017)Die Hauptbuchungszeit für Event-Tickets und Veranstaltungen ist eigentlich das ganze Jahr. Ob als Oster-, Männertags-, Geburtstags-, Jubiläums- oder Weihnachtsgeschenk, die Menschen zieht es ins Theater, zu Konzerten, in Galas, zu Sportveranstaltungen, in die Oper u.v.a.m.
Das komplette Angebotsprogramm des "Thüringer Ticket Shops" finden Sie in der Tagespresse der OTZ und TLZ.
Die Veranstaltungen, welche über das Ticketsystem "Reservix" angeboten werden, das übrigens ein Marktführer im Ticketing ist sind unter anderen Veranstaltungen im:
- Theater Gera und Altenburg
- Puppentheater Gera
- in Jena: Paradieskaffee, Volkshaus, Casablanka, Sparkassenarena, Stadtkirche, Hotel Schwarzer Bär
- in Leipzig: Gewandhaus, Thomaskirche, Nicolaikirche, Kunstkraftwerk, Kulturfabrik
- Herkuleskeule in Dresden
und viele Veranstaltungen deutschlandweit mehr.
- Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Stadtinformation!
- Bei uns können Sie gerne mit ec-Karte bezahlen!
Stadtarchiv Stadtroda Mi von 9 - 12 Uhr nach vorheriger Absprache geöffnet
(24.10.2016)Das Stadtarchiv Stadtroda, ist nur mittwochs in der Zeit von 9 - 12 Uhr besetzt. Auskünfte zu Anfragen bzw. Termine zur Vermittlung eines Besuches im Stadtarchiv haben ausschließlich durch die Stadtinformation im Rathaus Stadtroda, Tel. 44124 zu erfolgen.
Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen nutzen
(10.02.2016)Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen stehen oft vor einem schwierigen Problem. An welche Behörde muss ich mich wenden, damit mein Anliegen bearbeitet wird? Im scheinbar undurchdringlichen Dschungel von Ämtern und Behörden fällt es ihnen oft nicht leicht, den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Um dieser Situation gerecht zu werden, hat die Thüringer Staatskanzlei in den letzten Wochen und Monaten einen sogenannten Zuständigkeitsfinder geschaffen. Dieser stellt neben den, unter dem Begriff „Dienstleistungen“ geführten Anliegen der Bürger, gleichzeitig auch die Information bereit, bei welcher Behörde diese Anliegen bearbeitet werden. Dazu können auch die spezifischen Hinweise der Behörde, wie Telefon-Nr., Öffnungszeiten, etc. abgerufen werden.
Als weiterführende besondere Hilfestellung kann zu dem ausgewählten Anliegen gleichzeitig auch noch das passende Formular ausgewählt werden.
Den Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen finden Sie u.a. auf dem Serviceportal des Freistaates Thüringen unter:
portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal oder eine Verlinkung auf der Homepage der Stadt Stadtroda.
Wieder kostenfreie Homepage-Erstellung für Institutionen aus Stadtroda
(14.10.2015)Werden Sie Projektpartner!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Stadtroda vernetzt“ stellt wieder allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Stadtverwaltung in den kommenden Monaten exklusiv Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.
Das Förderprogramm ermöglichte bereits einigen Einrichtungen aus Stadtroda die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wurde unkompliziert und ressourcensparend den Institutionen aus Stadtroda die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.
Dank der Projektförderung ist und bleibt die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Stadtverwaltung Stadtroda kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.
Mehr Informationen über das neu aufgelegte Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 -71 oder -72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.
[Förderverein für regionale Entwicklung e.V.]
Foto: Logo
Unterstützen Sie mit Ihren Spenden den Weiterbau am Skulpturenweg
(09.01.2013)Bitte spenden Sie für unseren neu angelegten Skulpturenweg in Stadtroda !
Damit wir unseren Skulpturenweg weiter ausbauen können und die Besucher, Wanderer und Interessierten weiterhin Freude an unseren Skulpturen haben, sind wir auf Spenden angewiesen.
Wir freuen uns über eine Überweisung an :
Sparkasse Jena-Saale-Holzland
IBAN DE 03 8305 3030 0000 0002 64
BIC HELADEF1JENVerwendungszweck Skulpturenweg.
Oder Sie füllen unser Sparschwein in der Stadtinformation.
Veranstaltungskalender Saaleland
(03.07.2011)Den neuen Veranstaltungskalender der Region Saaleland finden Sie auf der Internetseite www.saaleland.de
Merkblatt für das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken außerhalb der Tage zum Jahreswechsel
Merkblatt für das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken außerhalb der Tage zum Jahreswechsel
Feuerwerkskörper und deren Verwendung (Abbrennen) fallen wegen ihres Gehaltes an explosionsgefährlichen Stoffen und den daraus resultierenden möglichen Folgen unter die Vorschriften des Sprengstoffrechtes. Der Gesetzgeber erlaubt nur am 31.12 und 01.01. eines jeden Jahres Personen über 18 Jahren das Abbrennen von pyrothechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (sog. Kleinfeuerwerk/ Silvesterfeuerwerk). Zu allen übrigen Zeiten ist das Abbrennen von Feuerwerken für Privatpersonen ohne eine behördliche sprengstoffrechtliche Erlaubnis bzw. Befähigung untersagt (§ 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, 1. SprengV).
Nach § 24 der 1. SprengV kann die zuständige Behörde aus begründeten Anlass Ausnahmen vom Überlassungsverbot (§22, Abs. 1 der 1. SprengV) und Abbrennverbot (§ 23 der 1. SprengV) außerhalb der Tage zu Jahreswechsel zulassen. Zuständige Behörde ist in Thüringen der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) mit seinen vier Regionalinspektionen in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl. Unter begründeten Anlass ist ein Ereignis von großer Seltenheit und/oder von herausgehobener und außergewöhnlicher Bedeutung zu verstehen.
Dabei gilt in Thüringen: Geburtstage unter 90 Jahre, Hochzeiten und Firmenjubiläen unter 50 Jahre sind kein begründerter Anlass von entsprechender Bedeutung, der zum Erteilen einer Ausnahme vom Verbot nach § 23 der 1. Spreng V berechtigt.
Im übrigen muss festgestellt werden, dass auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 24. der 1. SprengV kein Rechtsanspruch besteht.
Sollten Sie dennoch als Privatperson außerhalb der Zeiten zum Jahreswechsel ein Kleinfeuerwerk selbst abbrennen wollen, müssen Sie wie nachfolgend beschrieben vorgehen:
Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie bei der für den Abbrennort örtlich zuständigen Regionalinspektion des TLAtV (siehe unten) stellen. Antragsformulare sind bei der zuständigen Regionalinspektion erhältlich oder unter der Internetadresse des TLAtV abrufbar.
Der Antrag muss der Behörde spätenstens 2 Wochen vor dem geplanten Ereignis ausgefüllt vorliegen. Neben den allgemeinen Angaben sind auf dem Antrag folgende Erklärungen abzugeben bzw. Nachweise beizufügen:
- Das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Abbrennortes, wenn der Antragsteller nicht selbst der Grundstückseigentümer ist.
- Die Erklärung, dass das Abbrennen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern oder besonders brandgefährdeten Objekten stattfindet.
- Der Nachweis über eine Schadensrisiko "Feuerwerk" abgedeckte Haftpflichtversicherung für den Durchführenden (Bestätigung des Versicherungsunternehmens)
Die Behörde prüft die von Ihnen auf dem Antragsformular eingetragenen Angaben sowie die am Abbrennort zu beachtenden Randbedingungen. Sie wägt außerdem Ihr persönliches Interesse gegen das des Gemeinwohls ab. Die Entscheidung wird Ihnen rechtzeitig vor dem geplanten Ereignistermin mitgeteilt. Die Entscheidung ist kostenpflichtig.
Hinweis: Verstöße gegen die Vorschriften der 1. SprengV - hier das Abbrennen von Kleinfeuerwerken außerhalb der Tage zum Jahreswechsel ohne erteilte Ausnahme - erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Sollten Sie weitere Fragen bezüglich des Abbrennens von privaten Feuerwerken haben, wenden Sie sich bitte an den Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz.
Regionalinspektion Gera
Otto-Dix-Straße 9 Tel. 0365/ 82110
07548 Gera Fax 0365/ 8211 104
E-Mail: ri.gera@tlatv.thueringen.de
zugeordnete Aufsichtsgebiete: Landkreis Altenburger Land, Landkreis Greiz, Stadt Gera, Stadt Jena, SHK, SOK, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Anträge auf Betreuung von Kindern
Anträge auf Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung sind bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen
Gemäß Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz „hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Abschluss der Grundschule einen Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung … Dieser Anspruch soll in der Regel 6 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme in die Kindertageseinrichtung gegenüber der Wohnsitzgemeinde geltend gemacht werden“.
Üben Eltern aus Stadtroda stattdessen ihr Wunsch- und Wahlrecht nach dem genannten Gesetz aus und wählen im Rahmen freier Kapazitäten eine Kindertageseinrichtung in einem anderen Ort für ihr Kind aus, haben sie ebenfalls 6 Monate im Voraus den Träger der gewünschten Einrichtung und die Stadtverwaltung Stadtroda über den Betreuungsbedarf zu informieren.
Es genügt nicht, das Kind nur in der gewünschten Einrichtung anzumelden!
Antragannehmende Stelle: Stadtverwaltung Stadtroda
Kasse
Frau Böhme
Tel.: 036428/ 441 17
Die Stadt Stadtroda stellt über einen freien Träger für das Stadtgebiet ausreichende Betreuungsplätze zur Verfügung. Besuchen Kinder, die ihren Wohnsitz in Stadtroda haben, jedoch Kindertagesstätten in anderen Gemeinden, so ist Stadtroda zur Zahlung eines pauschalierten Anteiles von den Betriebskosten an die aufnehmende Gemeinde verpflichtet. Um die Kapazitäten, die von der Stadt vorzuhalten und zu finanzieren sind, zeitnah dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, ist durch die Eltern die sechsmonatige Anmeldefrist dringend einzuhalten. Die Stadt übernimmt die pauschalierten Betriebskosten grundsätzlich erst nach Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Anmeldezeitraumes von 6 Monaten. Nur in begründeten Fällen kann ausnahmsweise von dieser Frist abgewichen werden.
(Kr:)
Ältestes Stadtrodaer Gebäude ist bedroht!
(12.02.2010)Die Heilig-Kreuz-Kirche als ältestes Stadtrodaer Gebäude (vor 1250) ist in ihrem Bestand bedroht.
Im Bereich des Turmes bestehen starke statische Probleme, die bereits zu einer ausgeprägten Rissbildung geführt haben. Daher sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen notwendig.
Um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden ist das Dach ebenso dringend sanierungsbedürftig.
Die dafür notwendigen Kosten von ca. 224.800 Euro sind von der Kirchgemeinde Stadtroda allein nicht aufzubringen.
Daher bitten wir Sie um Ihre Spende!
Diese überweisen Sie bitte unter dem Verw.zweck „Heilig-Kreuz“ auf das Konto der Kirchgemeinde Stadtroda bei der Sparkasse (BLZ 830 530 30) Konto–Nr. 402656. (Für Spendenbescheinigungen bitte Adresse angeben.)
Weitere Informationen im Ev. Pfarramt, Kirchweg 16, 07646 Stadtroda – Tel. 62017 od. 130480 oder bei der Vors. d. Förderkreises Fr. Beate Bock - Tel. 41291.